Transparenter Ablauf, Honorar vor der Prüfung
Von der digitalen Erstaufnahme bis zur Umsetzung in der Türkei: sechs Schritte, klare Zuständigkeiten und ein Honorar, das Sie vorher kennen.
Der Verfahrensablauf im Überblick
Jeder Erbfall mit Bezug zur Türkei verläuft anders – die Reihenfolge der Schritte ist jedoch nahezu immer dieselbe. Genau daran orientiert sich unsere Mandatsführung.
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01
Digitale Erstaufnahme 5–10 Minuten
Sie schildern Ihren Sachverhalt strukturiert über unser Formular und laden vorhandene Unterlagen hoch – Testament, Tapu, Schriftverkehr, Sterbeurkunde. Eine Anreise ist nicht erforderlich.
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02
Prüfung und erste Einschätzung wenige Werktage
Wir prüfen die Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht und die vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Schritte in Ihrem Fall erforderlich sind und welche Risiken bestehen.
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03
Unverbindliches Honorarangebot schriftlich
Sie erhalten ein individuelles Honorarangebot mit transparenter Aufstellung. Es entsteht kein Vertragsverhältnis, solange Sie dieses Angebot nicht ausdrücklich bestätigen.
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04
Mandatserteilung und Strategie nach Ihrer Bestätigung
Erst nach Ihrer Bestätigung beginnt die rechtliche Prüfung. Wir legen die Verfahrensstrategie fest, benennen die benötigten Nachweise und stimmen den Zeitplan mit Ihnen ab.
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05
Umsetzung und Vertretung laufend
Wir führen das Verfahren vor Gerichten, Behörden und Grundbuchämtern in der Türkei, koordinieren Übersetzungen und Vollmachten und informieren Sie verständlich auf Deutsch über den Fortgang.
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06
Abschluss und Übergabe Ergebnis
Am Ende stehen der Erbnachweis, die Umschreibung im Grundbuch, die Freigabe von Konten oder eine vergleichsweise Lösung. Sie erhalten eine Abschlussdokumentation Ihrer Unterlagen.
Unsere Grundsätze zu Kosten
Rechtliche Schritte in zwei Rechtsordnungen sind schwer pauschal zu beziffern. Was wir Ihnen dafür garantieren können, ist Transparenz.
Honorar vorab geklärt
Sie erhalten ein Angebot, bevor Kosten entstehen. Keine Überraschungen im Verlauf.
Unterlagen zuerst
Wir sagen offen, welche Nachweise fehlen und wie sie beschafft werden können.
Realistische Zeitangaben
Wir nennen keine Wunschfristen, sondern Einschätzungen auf Grundlage vergleichbarer Verfahren.
Keine Zusagen ohne Prüfung
Erfolgsaussichten bewerten wir erst, wenn der Sachverhalt und die Unterlagen vorliegen.
Wichtiger Hinweis: Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Mit der Anfrage wird die Kanzlei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben. Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn Sie das Angebot ausdrücklich bestätigen.
Neben unserem Honorar können in der Türkei gesetzliche Gebühren und Abgaben anfallen – etwa Grundbuchgebühren, Übersetzungskosten, Gerichtsgebühren und Steuern. Diese werden im Honorarangebot gesondert ausgewiesen.
Bereit für den ersten Schritt?
Die digitale Erstaufnahme dauert wenige Minuten und ist zu 100 % unverbindlich.
Digitale Erstaufnahme starten- Kein Vertrag durch Anfrage
- Honorar vorab
- Deutschsprachige Betreuung