FAQs – Erbrecht Türkei
Was passiert, wenn ein Erbfall in der Türkei eintritt, ich aber in Deutschland lebe?
Wenn Sie in Deutschland leben und ein Erbfall in der Türkei eintritt, gilt grundsätzlich das türkische Erbrecht für das in der Türkei befindliche Vermögen.
Unsere Kanzlei prüft, welche Gerichte zuständig sind und welche Dokumente (z. B. Testament, Erbschein, Vollmachten) erforderlich sind.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den türkischen Behörden, ohne dass Sie persönlich anreisen müssen.
Muss ich in der Türkei anwesend sein, um ein Erbverfahren zu führen?
Nein. In den meisten Fällen können wir Sie mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vollständig vertreten.
Unsere deutsch- und türkischsprachigen Anwälte führen das Nachlassverfahren in Ihrem Namen durch und halten Sie über jeden Schritt transparent informiert.
Wird ein in Deutschland erstelltes Testament in der Türkei anerkannt?
Ja, grundsätzlich kann ein deutsches Testament in der Türkei anerkannt werden, wenn es formwirksam errichtet wurde.
Wir prüfen die Gültigkeit nach türkischem Recht und kümmern uns bei Bedarf um Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung vor den türkischen Behörden oder Gerichten.
Wie lange dauert ein Erbverfahren in der Türkei?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab – in der Regel dauert ein Standardverfahren zwischen drei und neun Monaten.
Bei Nachlassvermögen mit Immobilien, Bankkonten oder mehreren Erben kann sich das Verfahren verlängern.
Wir arbeiten eng mit den türkischen Gerichten, Notaren und Grundbuchämtern zusammen, um den Ablauf effizient zu gestalten.
