Erbrecht in der Türkei – Fachanwälte für deutsch-türkisches Erbrecht
Wir beraten in Deutschland lebende Erben, Erblasser und Angehörige in allen Fragen des türkischen Erbrechts. Unsere deutsch- und türkischsprachigen Anwälte unterstützen Sie bei Nachlassverfahren, Testamenten, Erbverträgen und Immobilien in der Türkei – kompetent, zuverlässig und rechtssicher.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum türkischen Erbrecht
Unterstützung bei der Abwicklung von Nachlässen und gerichtlichen Erbverfahren in der Türkei, einschließlich Erbschein und Vermögensübertragung. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie zweisprachig und begleiten den gesamten Prozess rechtssicher.
Wir beraten Sie zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge nach türkischem Recht. Unsere Anwälte erklären, wie sich die Erbquoten von Ehegatten, Kindern und Eltern nach türkischem Erbrecht berechnen und helfen bei der rechtssicheren Nachlassregelung.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Anerkennung und Durchsetzung von Testamenten und Erbverträgen nach türkischem und deutschem Recht. So wird Ihr letzter Wille in beiden Ländern rechtlich wirksam und eindeutig umgesetzt.
Wir begleiten Sie bei der Abwicklung von Nachlassverfahren in der Türkei – von der Beantragung des Erbscheins bis zur Vermögensübertragung. Unsere Kanzlei übernimmt die gesamte Korrespondenz mit türkischen Behörden und Gerichten.
Sie haben Immobilien in der Türkei geerbt? Wir kümmern uns um die rechtssichere Eigentumsübertragung, Grundbucheintragung und steuerliche Bewertung von Nachlassimmobilien in der Türkei.
Viele Erbfälle betreffen sowohl Deutschland als auch die Türkei. Wir koordinieren Verfahren, Dokumente und Nachlassabwicklungen in beiden Ländern, um Doppelverfahren und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Wir beraten Sie zu steuerlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaften mit Vermögen in der Türkei. Unsere Experten erläutern, wann und wo Erbschaftsteuer anfällt und wie Sie Doppelbesteuerung vermeiden können.
